Krankenzusatzversicherung
Pimpen Sie Ihre Gesetzliche Krankenversicherung auf!
Die ideale Ergänzung zu Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung. Sie ist günstig und bietet Ihnen wertvolle Leistungen – ob bei Zahnbehandlungen oder im Krankenhaus.
Vorsorge & Brille
Mit der Zusatzversicherung VorsorgePRIVAT profitieren Sie von folgenden Leistungen:
- Vorsorgeuntersuchungen: Kostenübernahme bei der Früherkennung von Krankheiten – unabhängig von Altersgrenzen
- Impfungen und Malariaprophylaxe: Übernahme der Kosten für empfohlene Impfungen – auch für Reisen
- Refraktive Chirurgie: Leistungen für korrigierende Augenoperationen – einschließlich Vor- und Nachsorgeuntersuchungen
- Seh- und Hörhilfen: Finanzielle Unterstützung beim Kauf von Brillen, Kontaktlinsen und Hörhilfen – inklusive Reparatur
- Keine Wartezeiten: Alle Leistungen stehen ab dem ersten Versicherungstag zur Verfügung
100 % Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
Die Vorsorgeuntersuchungen sind unabhängig von Alter, Untersuchungsintervall und Häufigkeit versichert. Auch Vorsorgeuntersuchungen, für die die GKV keine Leistung vorsieht, werden erstattet. Es sind bis zu 500 Euro im Kalenderjahr erstattungsfähig. Im ersten Versicherungsjahr erhalten Sie höchstens 200 Euro und in den ersten beiden Jahren maximal 500 Euro.
100 % Schutzimpfungen für das Inland
Versichert sind die ärztliche Behandlung sowie die erforderlichen Medikamente. In zwei Kalenderjahren können Sie sich bis zu 300 für Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe erstatten lassen.
100 % Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe, wie etwa für Cholera, Tollwut, Typhus oder Hepatitis A und B
Versichert sind die ärztliche Behandlung sowie die erforderlichen Medikamente für alle Reiseschutzimpfungen, die aufgrund einer Auslandsreise erforderlich sind. In zwei Kalenderjahren können Sie sich bis zu 300 für Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe erstatten lassen.
80 % Brillen und Kontaktlinsen
Erstattung von maximal 400 Euro (80 Prozent aus 500 Euro Rechnungsbetrag) in zwei Kalenderjahren – unabhängig von der Änderung Ihrer Sehstärke.
100 % Refraktive Chirurgie
Unter dem Begriff refraktive Chirurgie werden korrigierende Augenoperationen zur Verbesserung der Sehkraft gefasst. Beispiele für solche korrigierenden Augenoperationen sind LASIK oder Clear-Lens-Exchange. Das Kürzel LASIK steht für „Laser-in-situ-Keratomuleusis“ und beschreibt eine Operationsmethode, bei der das Auge gelasert und ein Teil der Hornhaut abgetragen wird. Bei starker Kurz- oder Weitsichtigkeit kann durch Clear-Lens-Exchange (CLE) die natürliche Linse durch eine Kunststofflinse ersetzt werden. Über die Vertragslaufzeit hinweg sind bis zu 1.500 Euro erstattungsfähig. Im ersten Versicherungsjahr erhalten Sie allerdings höchstens 200 Euro und in den ersten beiden Jahren maximal 500 Euro.
80 % Hörhilfen inkl. Reparaturen
Erstattung von maximal 800 Euro (80 Prozent aus 1.000 Euro Rechnungsbetrag) in fünf Kalenderjahren. Voraussetzung für die Erstattung ist eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.