Krankenzusatzversicherung
Pimpen Sie Ihre Gesetzliche Krankenversicherung auf!
Die ideale Ergänzung zu Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung. Sie ist günstig und bietet Ihnen wertvolle Leistungen – ob bei Zahnbehandlungen oder im Krankenhaus.
Naturheilverfahren
Mit dem Zusatztarif NaturPRIVAT profitieren Sie von folgenden Leistungen:
- Alternative Heilmethoden: Untersuchungen und Behandlungen von anerkannten Leistungen
- Heilmittel: Kostenübernahme von anerkannten Heilmitteln gemäß GebüH und Hufelandverzeichnis
- Medikamente und Verbandmittel: Übernahme Arznei- und Verbandmittel im Zusammenhang mit der Heilbehandlung
80 % der Behandlung durch zugelassene Heilbehandler (Ärzte, Heilpraktiker mit vollumfänglicher Heilpraktikererlaubnis, Physiotherapeuten im Delegationsverfahren)
Erstattung von maximal 1.000 Euro (80 Prozent aus 1.250 Euro Rechnungsbetrag) im Kalenderjahr. Im ersten Versicherungsjahr erhalten Sie höchstens 500 Euro (80% aus 625 Euro Rechnungsbetrag) und in den ersten beiden Jahren maximal 1.000 Euro (80% aus 1.250 Euro Rechnungsbetrag).
Mitversichert sind auch die vom Arzt oder Heilpraktiker verordneten Medikamente, Verbands- und Heilmittel. Nicht erstattungsfähig sind Kosten für psychotherapeutische Behandlungen.
Zu 80 % werden auch Heilmittel Ihrer naturheilkundlichen Behandlung erstattet, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und im Hufeland-Leistungsverzeichnis genannt sind.
Nicht mitversichert sind Heilmittel, wenn diese im Rahmen einer schulmedizinischen Behandlung, für die Ihre Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet, verschrieben werden.
Beispiel: Ein Orthopäde untersucht Sie und verordnet Ihnen anschließend Krankengymnastik.
80 % für Medikamente und Verbandsmittel, die im Rahmen einer naturheilkundlichen Untersuchung und Behandlung verordnet wurden.
Sie können sich Medikamente und Verbandmittel, die Ihnen im Rahmen Ihrer naturheilkundlichen Heilbehandlung durch Heilpraktiker oder Ärzte verordnet wurden, erstatten lassen.