Directors & Officers-Versicherung
Ihr privates Vermögen will geschützt sein
Betriebliche Krankenversicherung
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Als Geschäftsführer eines Unternehmens, Vereines, Verbandes oder einer Stiftung treffen Sie täglich Entscheidungen von großer Wichtigkeit. Obwohl Sie Ihren Aufgabenbereich gut beherrschen, besteht das Risiko, dass durch Ihre Entscheidung einmal ein unvorhersehbarer Schaden entsteht. Sollte dies der Fall sein haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen – Ihre private Existenz ist dadurch gefährdet. Sie können sich jedoch finanziell mit der D&O-Versicherung schützen, um diese schwierige Situation zu umgehen.
Ihre Vorteile
Bei Schadenersatzansprüchen von Kunden und Lieferanten abgesichert sein
Schutz bei Schadenersatzansprüchen Ihres Unternehmens
Spezialisierte Anwälte beraten Sie
Was Sie noch zur D&O-Versicherung wissen sollten
Für wen ist die D&O-Versicherung sinnvoll?
Mitglieder von Organen juristischer Personen in Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen, insbesondere GmbH-Geschäftsführer, Vorstände von Aktiengesellschaften, Aufsichtsräte, Verwaltungsbeiräte, Vorstände und Geschäftsführer von Organisationen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen sollten ihr Vermögen mit Hilfe der D&O-Versicherung absichern.
Was ist bei der D&O-Versicherung abgedeckt?
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht wird, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Unser Vertragspartner hebt sich dabei mit der D&O-Versicherung durch sein aufgebessertes D&O-Bedingungswerk hervor – mit einer großen Menge an Deckungserweiterungen wie zum Beispiel einer ausnahmslos weltweiten Deckung, einer zeitlich unbegrenzten Rückwärtsversicherung und einer Nachmeldefrist die nicht verfällt.
Bei der D&O-Versicherung werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden versichert. Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch durch solche Schäden entstehen, wobei in der D&O-Versicherung der erweiterte Vermögensschadenbegriff gilt.
Was erhalten Sie im Schadensfall?
Im Falle eines Vermögensschadens geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, werden Sie von spezialisierten Anwälten bei Rechtsstreitigkeiten unterstützt. Ihre Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten werden übernommen – auch dann, wenn die Deckungsfrage noch nicht endgültig geklärt ist. Seitens des Versicherers werden anschließend keine Rückzahlungen ersetzter Kosten von Ihnen eingefordert. Stellt sich ein Anspruch auf Schadenersatz als berechtigt heraus, gleicht die D&O-Versicherung selbstverständlich den entstandenen Schaden aus.
Was ist bei der D&O-Versicherung nicht versichert?
Nicht versichert bleiben u. a. die Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung.
Wo gilt die D&O-Versicherung?
Sie gilt nicht nur im Inland, sondern weltweit. Für US-Risiken und das angelsächsische Rechtssystem bestehen gesonderte Regelungen.
Wie werden die Versicherungssummen ermittelt?
Die Versicherungssummen werden individuell auf Ihren Bedarf und den Bedarf evtl. weiterer versicherter Personen abgestimmt.
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Gehen Sie keine Kompromisse ein. Ihr gutes Recht darf Sie nicht teuer zu stehen kommen.