Risk-Management für Architekten / Ingenieure
Betriebliche Krankenversicherung
Cyberversicherung
Unternehmerischer Erfolg ist unweigerlich mit der Übernahme von Geschäftsrisiken verbunden. Eine permanente Risikoabwägung gehört somit zu den Kernelementen unternehmerischen Handelns. Sich ständig ändernde Verordnungen, Gesetze und Rechtsprechung werden zu einer immer größeren Herausforderung für Unternehmer. Heutzutage ist es unerlässlich, sich frühzeitig und auch nachhaltig mit Risiken auseinanderzusetzen, wenn man den unternehmerischen Erfolg nicht gefährden will.
Unsere Leistungen
Seit nun fast 34 Jahren analysieren wir mit unserem AIV-Risk-Detecting-System in Betrieben des planenden und ausführenden Baugewerbes die aktuelle Risikosituation. Auf den Prüfstand kommen alle bilanzberührenden Risiken. Hierzu gehören neben den Sachsubstanz- und Haftpflichtrisiken auch Managementfehler sowie Risiken aus der Vertragsgestaltung mit den Auftraggebern und Mitarbeitern und Vergabe an andere Unternehmen. Das Ergebnis wird mit unserem Risk-Priorities-Kennzahlensystem dokumentiert und ermöglicht so eine effektive Risikosteuerung Ihres Unternehmens.
Über eine ergebnisbezogene Ausschreibung bei den passenden Versicherungsgesellschaften erfolgt ein Abgleich mit den Risikoanforderungen an den Versicherungsvertrag. Wenn möglich erfolgt eine individuelle Anpassung des Versicherungsumfangs an die AGB`s, an die Verträge mit Auftraggebern und Mitarbeitern wie auch an die Verträge für Vergaben an andere Unternehmen. Bei dieser Ausschreibung werden grundsätzlich auch die aktuellen Versicherungsträger berücksichtigt.
Wir empfehlen ein Dauermandat. Dieses beinhaltet abschließende Vertragsverhandlungen mit Versicherungsunternehmen und die laufende Betreuung, die auch die professionelle Begleitung im Schadenfall beinhaltet. Als Haftungspartner garantieren wir auf der Basis des VVG § 63 vollständigen Versicherungsschutz.
Wir unterscheiden uns vom Versicherungsvertreter in wesentlichen Punkten.
Der Versicherungsvertreter:
Verkauft im Auftrag eines Versicherungsunternehmens. Er vertritt grundsätzlich die Interessen dieses Unternehmens.
Unser Unternehmen:
Kauft im Auftrag seines Mandanten Versicherungsschutz ein. Wir vertreten ausschließlich seine Interessen (VVG § 60) und haften nach strengen gesetzlichen Regeln (VVG § 63)
Seit nun fast 34 Jahren vertrauen uns Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Bau-Investoren. Wann profitieren auch Sie von unserem Know-how?
Unsere Versicherungsangebote für Architekten und Ingenieure
Rechtsschutzversicherung
Gehen Sie keine Kompromisse ein. Ihr gutes Recht darf Sie nicht teuer zu stehen kommen.