Architekten gründeten die Initiative gegen unfaire vorformulierte Vertragsbedingungen. Ein besonderes Ärgernis sind hierbei die vertraglich geforderten Kostenobergrenzen.
Immer wieder müssen wir uns mit Architektenverträgen befassen, die Bedingungen enthalten, die über das Wording der Versicherungsverträge nicht gedeckt sind. Bei den öffentlichen Auftraggebern geht es meist um Beschaffenheitsvereinbarungen zu Kostenobergrenzen.
Grundsätzlich gilt, dass nahezu alle Beschaffenheitsvereinbarungen im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung nicht versicherbar sind.
Bei privaten Auftraggebern können wir immer öfter ein Einlenken in der Vertragsgestaltung erreichen, indem wir in eine schriftliche Stellungnahme auf die Versicherungsauswirkungen aufmerksam machen. Öffentliche Auftraggeber sind bisher in der Vertragsgestaltung leider äußerst unbeweglich. Deren Formularvertragstexte sind nicht verhandelbar.
Die Folgen: Der fehlende Versicherungsschutz kann zur Existenzbedrohung werden.
Der Verein fairtrag e.V. ist, wie wir meinen, eine großartige Initiative gegen existenzgefährdende Vertragsgestaltungen. Wir sind dieser mit Überzeugung beigetreten und würden uns freuen, wenn die Ziele dieser wichtigen Vereinigung bei möglichst vielen Architekten und Ingenieuren Unterstützung findet. www.fair-trag.de
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